31. März 2025
Bohnensack, Dialog, Naturfotowettbewerb, Podcast, Wettbewerb
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Leben am Limit, jeder der mich kennt weiß, dass ich gerne meinen Fuß an die Grenze des Möglichen setze und aus dem Möglichen und dem Unmöglichen das „Vermöglichbare“ schaffe. In diesem Fall ist es mir nicht gelungen und die Glanzlichter haben mich disqualifiziert. Vorwand genug mich für euch nochmal mit dem Thema RAW Kontrolle von Naturfotowettbewerben zu beschäftigen.
Die Glanzlichter 2025 wurden gerade publiziert und ich gratuliere allen Gewinnern! Ich freue mich ganz besonders, dass eines meiner aktuellen Lieblingsbilder in der Kategorie Säugetiere prämiert worden ist. Viel interessanter aber ist, dass ich disqualifiziert wurde.
Ich habe mich gefreut, und sofort meinen Freund und Veranstalter der Glanzlichter Florian Smit kontaktiert. Seit Jahren hätte ich gerne eine Wall of Shame an der Disqualifizierte Fotografen ihre Bilder vor und nach der Bearbeitung zeigen und ich möchte diese Chance nutzen, um über meine Disqualifizierung zu sprechen, denn es gibt eigentlich keine disqualifizierten Bilder im Internet. Eins ist aber klar, wenn ich fordere, dass andere die Hosen runterlassen, dann muss ich der erste sein, der das macht und somit hänge ich mein Bild ganz oben an die Wall of Shame. Hier bin ich also und freue mich, dass noch drei weitere Fotografen mit mir die Hosen runterlassen wollen, meine Freunde Uwe Hasubek und Karsten Mosebach wurden auch bei den Glanzlichtern disqualifiziert, ich befinde mich also in bester Gesellschaft. Zudem habe ich bereits 2020 einen Artikel zur Disqualifizierung beim GDT Naturfotograf des Jahres publiziert. Ich packe mein damaliges Bild Bild mit in den Artikel, um das Bildmaterial an disqualifizierten Bildern zu erweitern.
Der Schattenwurf eines Baumes. Bearbeitetes und disqaulifiziertes Bild. (GDT Naturfotograf des Jahres 2020)
Original verkleinert (GDT Naturfotograf des Jahres 2020)
Zudem gibt es jetzt die 200ste Jubiläumsfolge meine Podcasts „Bohnensack“ und ich habe mir Florian Smit eingeladen, Florian ist der Veranstalter des Glanzlichter Fotowettbewerbs, erfahrener Wettbewerbsfotograf und wir haben uns intensiv mit dem Thema Was darf ich und was darf ich nicht beim Einreichen bei Wildlife Fotografie Wettbewerben?
In der Welt der Naturfotografie Wettbewerbe, wie dem renommierten „GDT Europäischer Naturfotograf des Jahres“ oder den „Glanzlichtern“, gelten klare Regeln, um die Authentizität und Integrität der eingereichten Bilder zu gewährleisten. Ein zentrales Thema dabei ist die Bildbearbeitung.
Wer in die finale Runde einzieht muss das Original RAW einreichen, dieses wird auf Veränderungen geprüft. Doch was genau ist erlaubt, und wo liegt die Grenze?
Erlaubte Anpassungen:
Grundlegende Optimierungen sind in der Regel gestattet. Dazu zählen:
– Tonwertkorrekturen: Anpassungen von Helligkeit und Kontrast, um das Bild dem natürlichen Seheindruck anzunähern.
-Farbkorrekturen: Leichte Anpassungen der Farbbalance, um natürliche Farben wiederzugeben.
-Schärfung: Moderates Nachschärfen, um Details hervorzuheben, ohne das Bild unnatürlich wirken zu lassen.
– Beschnitt (Crop): Anpassung des Bildausschnitts zur Verbesserung der Bildkomposition.
Bei den erlaubten Anpassungen ist die Formulierung bewusst schwammig gewählt, denn es ist ein fließender Übergang zwischen in Ordnung und zu viel Bearbeitung. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Bild der Jury vorgelegt und ein Vorher/Nachher Vergleich gemacht, dabei kann die Jury entscheiden ob die Art und Weiße der Bearbeitung akzeptabel ist. Dabei gilt der Leitsatz, dass die Bildidee des Fotografen nicht zu stark entfremdet, worden sein darf und diese im Original bereits erkennbar sein muss.
Grenzen der Bildbearbeitung
Während leichte Anpassungen erlaubt sind, führen bestimmte Bearbeitungen zur Disqualifikation:
– Entfernung oder Hinzufügen von Bildelementen: Das Wegstempeln störender Objekte oder das Einfügen neuer Elemente ist untersagt.
– Verfälschende Manipulationen: Jegliche Bearbeitung, die die Realität verzerrt oder ein falsches Bild der Natur vermittelt.
Besondere Techniken
Gerade im Bereich der Naturfotografie gibt es weitere Techniken, wie die Erzeugung von HDRs, Fokus Stacking und Mehrfachbelichtungen. Diese werden in den Wettbewerbsbedingungen der jeweiligen Wettbewerbe genau definiert. Dabei gilt bei den meisten Wettbewerben, dass in der Kamera entstandene Mehrfachbelichtungen (RAW) erlaubt sind, jedoch nur Additive und Durchschnittliche Überlagerungsmethoden. Gleichzeitig sollten die Bilder am gleichen Ort direkt nacheinander aufgenommen worden sein. Je nach Wettbewerb gibt es Einschränkungen, was die Kategorie der Eingereichten Mehrfachbelichtungen angeht. HDRs die dazu dienen den Dynamikumfang der Kamera zu erweitern sind bei den meisten Wettbewerben zulässig, hier werden in der Regel alle RAWs des HDRs angefordert. Das Gleiche gilt entsprechend für Fokus Stackings die am PC durchgeführt worden sind.
JPGs als Nachweis:
Die meisten großen Naturfotowettbewerbe erlauben offiziell keinen JPG Nachweis. Er wird aber im Einzelfall durchaus akzeptiert. Es gibt die Möglichkeit die Manipulation von JPGs mittels Software zu analysieren. Das Problem daran ist, dass bereits das Drehen des JPGs z.B. vom Hochformat ins Querformat bereits als Manipulation softwareseitig ausgegeben wird und entsprechend zur Disqualifizierung führt. Meine Erfahrung ist, dass es in den seltensten Fällen der Nachweis über das JPG erfolgsversprechend war.
Beispiele für die Disqualifikation
Schauen wir also unsere Beispiele an, konkret sind drei Bilder sehr eindeutig, das Bild von Uwe Hasubek bei dem ein Pelikan entfernt worden ist, zeigt eindeutig, dass der Fotograf hier einfach vergessen hat, dass er etwas gestempelt hat. Mein Tipp an der Stelle, vermerkt euch eine solche Manipulation direkt im Dateinamen.
Bearbeitete und disqualifizierte Version des Fotos von Uwe Hasubek
Unbearbeitetes und verkleinertes RAW des Bildes von Uwe Hasubek
Etwas weniger Eindeutig ist das Bild von Karsten Mosebach und mein Foto vom GDT Naturfotograf des Jahres 2020 mit dem Schneehaufen. Es wurde zum einen ein Stock und zum anderen ein Schneehaufen gestempelt. Könnte hier nicht die Regelung von kleineren Reinigungsarbeiten greifen?
Nein, diese Regel bezieht sich nur auf Sensordreck oder auch kleinere Lichtreflexe die entfernt wurden. In diesen Fällen wurden aber ein Stock (Karsten) und ein Schneehaufen (Radomir) entfernt.
Solche Verstöße sind eindeutig und werden disqualifiziert, ohne die Jury danach zu fragen.
Unbearbeitetes und verkleinertes RAW von Karsten Mosebach (Stempelarbeit markiert)
Bearbeitetes Bild von Karsten Mosebach, so wurde es bei den Glanzlichtern eingereicht
Grenzbereich:
Viel interessanter sind eigentlich die beiden Beispiele von meinem Disqualifizierten Bild der Welle bei den Glanzlichtern 2025. Die Entscheidung ist nicht einfach, sprich die Jury musste hier eine gezielte Entscheidung treffen.
Ich selbst bringe viel Erfahrung aus Jurierungsprozessen mit und hätte mein Bild nicht disqualifiziert, deshalb habe ich es auch eingereicht. Als Naturfotograf habe ich eine klare Vision von meinem fertigen Foto und meiner Bildbearbeitung die nötig wird. Die Vision war klar, hohe Wellen an der Küste Portugals. Durch den starken Wind gab es viel Gischt und mir war klar, dass ich mit einer langen Brennweite von 500mm wesentlich mehr Kontrast und Klarheit in der Bildbearbeitung benötigen werde als bei normalen Bedingungen, bei denen es aber die Wellen nicht gibt. Um einen dunklen Hintergrund zu bekommen, musste ich mich noch weiter von den Wellen entfernen, um an der Küste höher zu steigen, damit der Winkel aus dem Fotografiert wird günstiger ist. Nun konnte ich die Wellen, die in einem kleinen Korridor brachen vor einem fast schwarzen Hintergrund fotografieren. Das Licht war perfekt und durch das richtige einstellen des Weißabgleichs und den richtigen Einsatz des Dynamikreglers konnte ich mir den Kalt/Warm Kontrast zwischen einfallender Sonne und brechender Welle zu Nutze machen. Um den Kontrast zu steigern, musste ich die Lichter aufhellen und die dunklen Bereiche ins Negative korrigieren. Letztendlich führte der Einsatz des Klarheitsreglers dazu, dass die Details deutlich besser zu Tage gefördert worden sind. Die ganze Bearbeitung ist schnell im RAW-Konverter erledigt und erzeugt das Bild, in der Form wie ich es mir als Fotograf vor Ort vorgestellt habe.
Die Jury des Wettbewerbs musste nun entscheiden, was passieren sollte, denn die Bearbeitung ist stärker ausgefallen als bei normalen Bildern, bei denen die Gischt nicht für extrem flaue Bedingungen sorgt. Die Jury hat entschieden, dass sie das Bild nicht auszeichnen, will da es stärker entfremdet worden ist und entsprechend für die Jury nicht mehr akzeptabel war. Ich habe das Bild einer weiteren Person gezeigt, die viele RAW Kontrollen bei namenhaften Naturfotografie Wettbewerben durchführt und sie hätte das Bild akzeptiert, aber ebenfalls der Jury vorgelegt.
Was lernen wir daraus? Stärker bearbeitete Bilder werden letztendlich der Jury zu einer Individualentscheidung vorgelegt. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Fotograf als Künstler seine eigene Vision verfolgen muss. Mit der Einsendung zu einem Wettbewerb, entscheidet jedoch eine andere Instanz ob dies konform zum Wettbewerb akzeptiert wird oder nicht.
Ich freue mich, dass ich diese Einblicke mit euch teilen kann, denn aus meiner Sicht gibt es in dem Bereich viel zu wenig Beispiele.
Unbearbeitetes und verkleinertes RAW meiner Welle
Bearbeitete und disqualifizierte Version des Fotos
Fazit
Bei der Teilnahme an Naturfotografie-Wettbewerben ist es essenziell, die Richtlinien zur Bildbearbeitung genau zu kennen und einzuhalten. Erlaubt sind grundlegende Anpassungen, die das Bild optimieren, ohne die Realität zu verfälschen. Unzulässige Manipulationen, wie das Entfernen oder Hinzufügen von Bildelementen, führen hingegen zur Disqualifikation.
Danksagung
Vielen Dank an Uwe Hasubek und Karsten Mosebach, die mir ihre Bilder zur Verfügung gestellt haben, das ist nicht selbstverständlich. Ich bitte dies positiv zu honorieren und nicht mit Häme den beiden gegenüber zu reagieren!
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