21. Jun 2021
Allgemein, Blogtalk, Bohnensack, Podcast
In der Episode des Bohnensacks geht es um den Gebrauchtkauf von Kamerabodys, Objektiven und Fotozubehör.
Zunächst sprechen wir über die Themen 14 Tägiges Rückgaberecht und den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. (Der Podcast ist übrigens keine Rechtsbelehrung, geht bei Fragen im Detail lieber zum Anwalt.)
Wir schauen uns im BGB §433, §434, §437, §440 und §447 an. Hier das BGB online zum Nachlesen.
Dabei geht es unter anderem darum, was ist ein Sachmangel, welche Rechte habe ich als Käufer, was ist die Beweislastumkehr, was bedeutet es etwas im Auftrag zu verkaufen und das es keinen gutgläubigen Erwerb von gestohlenen Gegenständen gibt.
Nachdem wir die Grundlage geschaffen haben geht es wirklich darum, worauf sollte man achten, wenn man gebraucht eine Kamera, ein Objektiv oder sonstiges Fotoequipment kaufen will?
Wo kann man gebrauchtes Fotoequipment kaufen? Worauf achte ich dabei?
Die erwähnten Gebrauchtpreislisten findet Ihr hier: (Ein Hinweis für die Schweizer Leser, auf Grund der geringeren Mehrwertsteuer und der damit günstigeren Neupreise, liegen die Gebrauchtpreise in der Schweiz deutlich unter den Preisen in Deutschland und Österreich.)
Kurz zusammengefasst achte ich beim Gebrauchtkauf von Objektiven auf:
bei Kameras und Kamerabodys achte ich beim Gebrauchtkauf auf:
Sollten in diesem Podcast oder den Shownotes irgendwelche Marken genannt, verlinkt oder erkennbar sein, so handelt es sich um Werbung, unabhängig davon, ob dafür eine Gegenleistung erfolgt oder nicht.